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Martin & Barbara Schmaltz

röm.-kath. Landwirte
* 1872 & 1899   † 1937

Die Bauersleute Martin und Barbara Schmaltz,

die in Kandel bei Odessa lebten, hatten 7 Kinder. Regelmäßig besuchten sie Sonntags die Gottesdienste bis zur Schließung der Kirche im Jahre 1935. Beide beteiligten sich auch aktiv im Kirchenrat und am Unterhalt der Kirchenausstattung zu einer Zeit, als dies vom sowjetischen Regime bereits verboten worden war. Sie kümmerten sich liebevoll um den im Untergrund lebenden betagten Weihbischof Antonius Zerr und pflegten ihn unerlaubterweise in ihrem Bauernhaus während der großen Hungersnot von 1932/1933, bis letzterer im Jahre 1934 starb,

Damit setzten sich beide einer großen Gefahr aus, wie es sich später herausstellen sollte. Denn diese Taten blieben der politischen Geheimpolizei (GPU bzw. ab Ende 1934 NKWD) nicht verborgen. Beide Eheleute wurden damals Tag und Nacht observiert. Sie waren daher unter den ersten, die im Sommer 1937 bei Beginn des sowjetischen Staatsterrors verhaftet und ins Gefängnis nach Odessa geworfen wurden. Wie aus den Archivakten hervorgeht, wurden beide wegen der heimlichen Unterbringung von Weihbischof Antonius Zerr verfolgt.

Im Archiv von Odessa ist über das Ehepaar eine umfangreiche Gerichtsakte vorhanden, die der Verfasser dieser Zeilen im Jahre 2001 einsehen durfte. Die Eheleute wurden auf Anweisung des NKWD (sowjetisches Innenministerium) aus Moskau Anfang 1937 verhaftet, wegen der Unterbringung und Betreuung des greisen Bischofs Zerr der "antisowjetischen Tätigkeit" nach Paragraph 54-10 beschuldigt und zum Tode verurteilt. Martin wurde am 9.8.1937 und Barbara am 28.11.1937 im Gefängnis von Odessa erschossen. Martin und Barbara Schmaltz hatten sieben Kinder. Nach dem Tod der Eltern fanden sich verschiedene Familien, bei denen die Kinder als Vollwaisen aufwuchsen. Aufgrund einer Überprüfung des Urteils durch das Gebietsgericht von Odessa wurden die unschuldig erschossenen Eheleute im Jahre 1989 rehabilitiert.

Zitiert aus "Zeugen für Christus" II, Seite 1158 – mit freundlicher Genehmigung.